Wo beginnt Animal-hoarding?
Saarlouis (VG) – Werden mindestens drei fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden oder es erfolgen mindestens drei Würfe pro Jahr, kann man regelmäßig von einer Hundezucht ausgehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 08.02.2012 entschieden und damit den Eilantrag mehrerer Tierhalter zurückgewiesen, mit dem diese die Aussetzung zweier tierschutzrechtlicher Anordnungen erreichen wollten (Az.: 5 L 48/12).
Die Antragsteller halten auf ihrem 26 ar großen Areal in Nunkirchen ca. 50 Hunde, 6 Katzen, 4 Pferde, 1 Lama, 1 Waschbär und verschiedene weitere Tiere. Im Rahmen einer zuvor gerichtlich angeordneten Durchsuchung stellten die Amtstierärzte fest, dass mehr oder weniger alle Orte, an denen die Tiere gehalten wurden, stark mit Kothaufen und Urinlachen verdreckt und viele Tiere vernachlässigt waren. Allein im Wohnhaus befanden sich 26 Hunde, 6 Katzen, 1 australische Echse, 4 Boa Constrictor, 2 Hamster, 1 Tigerpython, 1 Vogelspinne sowie Ratten und Mäuse als Futtertiere für die Boas.
Die Tierschutzbehörde hat die Halter aufgefordert, die gewerbliche Zucht mit Hunden sofort einzustellen und alle Tiere ab sofort tierschutzgerecht zu halten. Des Weiteren wurde die Duldung von Nachkontrollen auch im Wohnbereich des Hauses angeordnet. Weil solche Anordnungen trotz eingelegter Rechtsmittel sofort zu befolgen sind, haben die Tierhalter das Verwaltungsgericht angerufen. [...]
Mehr und Quelle: aho

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